Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßige Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Viele Familien verlieren dennoch Geld, weil Fristen übersehen oder Termine nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Wir von SGW stellen sicher, dass Ihre Beratungseinsätze rechtzeitig stattfinden.
Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist für alle Pflegebedürftigen relevant, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Die Pflegekasse möchte sicherstellen, dass die häusliche Versorgung stabil bleibt und lässt dies regelmäßig durch eine Pflegefachkraft prüfen.
Mit SGW behalten Sie alle Fristen im Blick, erfüllen die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig und erhalten zugleich hilfreiche Unterstützung für den Pflegealltag – ohne unnötigen Aufwand.
Pflegegrad 1 – Anspruch zweimal pro Jahr
Mit Pflegegrad 1 besteht kein Zwang zum Beratungseinsatz, aber ein klarer Anspruch darauf. Sie können den Termin zweimal im Jahr nutzen, um Fragen zur Versorgung, zu Hilfsmitteln oder Entlastungsleistungen zu klären. Das ist sinnvoll, wenn sich die Situation verändert oder wenn Sie frühzeitig mehr Unterstützung organisieren möchten.
Pflegegrad 2 & 3 – verpflichtend zweimal pro Jahr
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz alle sechs Monate verpflichtend. Bleiben diese Termine aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir unterstützen Sie, indem wir an Fristen erinnern, passende Termine anbieten und den vollständigen Nachweis über den durchgeführten Einsatz für die Kasse erstellen.
Pflegegrad 4 & 5 – verpflichtend viermal pro Jahr
In den Pflegegraden 4 und 5 verlangt die Pflegekasse alle drei Monate einen Beratungseinsatz. Gerade bei hohem Hilfebedarf ist es wichtig, dass eine Pflegefachkraft die Situation regelmäßig einschätzt. Wir kommen zu Ihnen, prüfen die Versorgung und geben Ihnen konkrete Hinweise, wie Sie den Alltag besser strukturieren und Überlastung vermeiden.
Der Beratungseinsatz wird oft als Pflichttermin betrachtet, ist aber weit mehr als das. Er hilft vor allem dann, wenn Angehörige unsicher sind, ob sie die Pflege richtig umsetzen, wenn sich der Gesundheitszustand spürbar verändert oder wenn bereits Schreiben der Pflegekasse zu Fristen eingegangen sind.
Auch Familien, die Pflege und Beruf gleichzeitig stemmen müssen, profitieren von einem professionellen Blick von außen. In all diesen Situationen sorgt der Termin nicht nur für Sicherheit gegenüber der Pflegekasse, sondern bringt konkrete Unterstützung und hilfreiche Empfehlungen für den Alltag.
Damit der Termin gut in Ihren Tag passt, vereinbaren wir eine Uhrzeit, die sich nahtlos in Ihren Alltag einfügt. Eine Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause, verschafft sich ein realistisches Bild der Situation und spricht offen darüber, was bereits gut funktioniert und wo Entlastung sinnvoll wäre.
Anschließend erstellen wir die Dokumentation für die Pflegekasse, damit alle Anforderungen erfüllt sind. Sie erhalten klare, verständliche Hinweise ohne Fachsprache und gewinnen sofort mehr Orientierung für die weitere Versorgung.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, lernen Sie und Ihre Situation kennen und besprechen gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen. Ganz unverbindlich und ohne Zeitdruck.
Jeder Mensch ist einzigartig – und so ist auch unser Pflegeplan. Wir erstellen einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Plan, der regelmäßig überprüft und angepasst wird.
Wir sorgen dafür, dass immer dieselbe Person zu Ihnen kommt. So lernen Sie sich mit der Zeit besser kennen und Ihre Pflegekraft kann sich genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen.
Der Beratungseinsatz ist nicht nur eine Pflicht der Pflegekasse, sondern eine echte Unterstützung für alle, die zu Hause pflegen. Er sorgt dafür, dass Sie Fristen im Blick behalten, rechtssicher handeln und frühzeitig Hinweise erhalten, wenn sich die Situation verändert. Durch die regelmäßige Einschätzung einer Pflegefachkraft beugen Angehörige Überlastung vor und erhalten Empfehlungen, die den Alltag erleichtern.
Wir passen den Termin an Ihren Tagesablauf an und kommen direkt zu Ihnen nach Hause. Dort prüfen wir die aktuelle Pflegesituation, besprechen gemeinsam, was gut funktioniert und wo es Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Anschließend übernehmen wir die vollständige Dokumentation für die Pflegekasse.
Mit SGW profitieren Sie von erfahrenen Pflegefachkräften, klaren Strukturen und einer Kommunikation, die ohne Fachsprache auskommt. Wir erinnern an alle Beratungstermine, beraten verständlich und praxisnah und sorgen für eine einwandfreie Dokumentation. So bleibt Ihr Pflegegeld gesichert, die häusliche Versorgung stabil und die Belastung für Sie und Ihre Angehörigen spürbar geringer.
Was ist das Ziel des Beratungseinsatzes?
Der Beratungseinsatz soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege dauerhaft funktioniert. Eine Pflegefachkraft prüft, ob der aktuelle Pflegegrad zur Situation passt, ob Überlastung droht und ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll wäre.
Gleichzeitig erhält die Pflegekasse einen fachlich nachvollziehbaren Nachweis über die Versorgung. Damit dient der Beratungseinsatz sowohl der Qualität der Pflege als auch der Absicherung Ihrer Pflegegeldzahlungen.
Was kann passieren, wenn der Beratungseinsatz nicht stattfindet?
Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungstermine trotz Aufforderung mehrfach nicht wahrgenommen werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld reduzieren oder im Extremfall streichen.
Oft gehen dem schriftliche Hinweise oder Erinnerungen der Kasse voraus. Mit SGW vermeiden Sie diese Situation, weil wir Fristen im Blick behalten, frühzeitig Termine vorschlagen und den Einsatz sauber dokumentieren.
Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?
Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI muss von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung oder einer entsprechend anerkannten Stelle durchgeführt werden. In der Praxis kommen examinierte Pflegefachkräfte zum Einsatz, die Erfahrung mit der häuslichen Versorgung und den Vorgaben der Pflegeversicherung haben.
SGW erfüllt diese Voraussetzungen und sorgt für eine fachlich korrekte und praxisnahe Beratung.
Kostet mich der Beratungseinsatz zusätzliches Geld?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden in der Regel direkt von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegegeldempfänger entstehen normalerweise keine zusätzlichen Zahlungen.
Entscheidend ist, dass der Termin innerhalb der vorgeschriebenen Fristen stattfindet und von einer zugelassenen Einrichtung durchgeführt wird. Wir informieren Sie im Vorfeld transparent, damit keine Unsicherheit entsteht.
Wie bereite ich mich auf den Beratungstermin vor?
Eine aufwendige Vorbereitung ist nicht nötig. Hilfreich ist es, wenn Sie sich vorher überlegen, welche Themen Sie ansprechen möchten. Dazu gehören typische Probleme im Alltag, körperliche Veränderungen, Unsicherheiten bei der Pflege oder offene Fragen zu Entlastungsleistungen.
Je klarer diese Punkte auf dem Tisch liegen, desto zielgerichteter kann der Beratungseinsatz genutzt werden.
Bringt der Beratungseinsatz auch Entlastung für pflegende Angehörige?
Ja, der Beratungseinsatz ist ausdrücklich dazu da, pflegende Angehörige zu unterstützen. Viele stoßen im Alltag an Grenzen, ohne zu wissen, welche Angebote es eigentlich gibt. Im Gespräch zeigen wir konkrete Entlastungsmöglichkeiten auf, geben praktische Tipps und helfen dabei, Pflege und eigene Gesundheit besser in Einklang zu bringen.
Das ist wichtig, damit die Versorgung langfristig tragfähig bleibt.
Wie lange dauert ein Beratungseinsatz bei SGW?
Die Dauer hängt von der individuellen Situation ab. Meist sollten Sie etwa 30 bis 60 Minuten einplanen. In dieser Zeit verschaffen wir uns ein Bild von der Pflegesituation, sprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen und halten alle relevanten Informationen für die Pflegekasse fest.
Unser Ziel ist, die Zeit sinnvoll zu nutzen, ohne den Termin unnötig in die Länge zu ziehen.
Wie vereinbare ich einen Beratungseinsatz mit SGW?
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Gemeinsam klären wir den bestehenden Pflegegrad, die Fristen und mögliche Wunschtermine. Anschließend erhalten Sie eine klare Terminbestätigung.
Auf Wunsch erinnern wir Sie kurz vor dem Termin noch einmal, damit nichts dazwischenkommt und der Nachweis für die Pflegekasse rechtzeitig erbracht wird.
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